Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 2.0, gültig ab 1. September 2026

Art. 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Dienstleistungen, die Michael Kälin, Inhaber der Einzelfirma Kälin AI Transformation (kaelin.ai) (nachfolgend «der Anbieter»), gegenüber Kunden erbringt. Sie gelten ergänzend zu jedem Einzelvertrag, Angebot oder jeder Auftragsbestätigung, soweit dort nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde.

1.2 Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden gelten nicht, es sei denn, der Anbieter stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu. Das Erbringen einer Leistung ohne ausdrücklichen Widerspruch gilt nicht als Zustimmung zu Kunden-AGB.

1.3 Diese AGB richten sich ausschliesslich an Unternehmen sowie unternehmerisch tätige natürliche Personen, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln (B2B). Sie gelten nicht gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten im Sinne des schweizerischen Konsumentenschutzrechts.

Art. 2 Leistungsbeschreibung

2.1 Der Anbieter erbringt Beratungs-, Konzeptionierungs- und Implementierungsleistungen im Bereich KI-gestützter Systeme. Dazu gehören insbesondere KI-basierte Voiceagenten für die Telefoniekommunikation/Conversational AI, Prozessautomatisierungen sowie Beratungs- und Integrationsleistungen.

2.2 Die konkret geschuldete Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung. Diese AGB gelten als integraler Bestandteil jedes so zustande gekommenen Vertrags.

2.3 Dienstleistungen des Anbieters können je nach Leistungsart als Auftrag (OR Art. 394 ff.) oder als Werkvertrag (OR Art. 363 ff.) eingeordnet werden. Die Einordnung im Einzelfall ergibt sich aus dem Einzelvertrag. Soweit es sich um Beratungsleistungen handelt, schuldet der Anbieter sorgfältige Ausführung nach dem Stand der Technik, nicht aber einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

2.4 Soweit der Anbieter KI-Systeme von Drittanbietern (z.B. Sprachmodelle, Telefonie Plattformen, Text-to-Speech-Dienste) in die Leistungserbringung einbezieht, richtet sich deren Verfügbarkeit und Funktionalität nach den jeweiligen Bedingungen der Drittanbieter. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Ausfälle oder Änderungen auf Seiten dieser Anbieter, handelt jedoch mit angemessener Sorgfalt bei deren Auswahl und Überwachung.

Art. 3 Vertragsschluss und Angebote

3.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung durch den Anbieter oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines Einzelvertrags.

3.2 Angebote sind ab Ausstellungsdatum 30 Tage gültig, sofern darin keine andere Frist angegeben ist. Nach Ablauf dieser Frist kann der Anbieter ein neues Angebot erstellen.

3.3 Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

3.4 Diese AGB werden dem Kunden mit jedem Angebot übermittelt oder zugänglich gemacht. Mit der Auftragserteilung, der Unterzeichnung eines Einzelvertrags oder der schriftlichen Auftragsbestätigung bestätigt der Kunde, diese AGB vollständig gelesen, verstanden und vorbehaltlos akzeptiert zu haben. Die Bezahlung der ersten Rechnung gilt zusätzlich als abschliessende Bestätigung der Akzeptanz dieser AGB.

Art. 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die vereinbarten Vergütungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot. Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) und verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST) zum jeweils gültigen Satz.

4.2 Rechnungen sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, einen Verzugszins von 5 % p.a. ab Fälligkeitsdatum zu berechnen (OR Art. 104).

4.3 Reise-, Unterkunfts- und weitere Nebenkosten werden nach Aufwand zu den aktuellen Ansätzen in Rechnung gestellt, sofern der Einzelvertrag keine Pauschale vorsieht. Der Anbieter informiert den Kunden vorab über erwartete wesentliche Nebenkosten.

4.4 Bei laufenden Verträgen kann der Anbieter die Vergütungen mit einer Vorankündigungsfrist von 30 Tagen anpassen. Bei einer Erhöhung von mehr als 10 % innert 12 Monaten steht dem Kunden ein ausserordentliches Kündigungsrecht mit 30-tägiger Frist zu.

4.5 Bei Projektaufträgen gilt folgende Zahlungsstruktur, sofern im Einzelvertrag nicht abweichend vereinbart:

  • 50 % des vereinbarten Projektbetrags sind bei Auftragserteilung (Vertragsunterzeichnung) fällig.
  • 25 % sind fällig bei Auslieferung, d.h. bei Übergabe des Systems an den Kunden zur Abnahmeprüfung (Testing).
  • 25 % sind fällig bei offiziellem Projektabschluss, d.h. bei beiderseitiger Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls.

4.6 Der Kunde prüft das gelieferte System nach Übergabe und unterzeichnet das Abnahmeprotokoll oder weist das System innerhalb von 30 Tagen schriftlich und begründet zurück. Werden innerhalb dieser Frist weder eine Unterzeichnung noch schriftliche Mängelrügen übermittelt, gilt das System als vollständig abgenommen und die abschliessende Zahlung von 25 % wird ohne weiteres fällig.

4.7 Weist der Kunde das System fristgerecht und begründet zurück, behebt der Anbieter die gemeldeten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist. Anschliessend beginnt eine neue 30-tägige Abnahmefrist. Mängel, die ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen, berechtigen nicht zur Zurückweisung. Bei laufenden Verträgen (Retainer, Betreuung) gilt Art. 4.1 bis 4.4 ohne Meilensteinstruktur.

Art. 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig und vollständig alle Informationen, Zugänge, Systeme und Ressourcen zur Verfügung, die für die Leistungserbringung erforderlich sind. Der Kunde gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gelieferten Unterlagen und Daten.

5.2 Der Kunde benennt zu Beginn des Projekts eine verantwortliche Kontaktperson, die befugt ist, verbindliche Entscheidungen für den Kunden zu treffen.

5.3 Der Kunde entscheidet zeitnah über vorgelegte Konzepte, Entwürfe, Konfigurationen und offene Fragen. Verzögerungen, die auf unzureichender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden beruhen, berechtigen den Anbieter, den daraus entstehenden Mehraufwand nach Aufwand in Rechnung zu stellen. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend, ohne dass der Anbieter in Verzug gerät.

5.4 Wünscht der Kunde während laufender Projekte Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Request), sind diese schriftlich zu vereinbaren. Der Anbieter ist berechtigt, für die Prüfung und Umsetzung von Change Requests eine angemessene Zusatzvergütung zu berechnen.

5.5 Der Kunde ist für die Einhaltung der für seine Branche und sein Unternehmen anwendbaren rechtlichen Vorschriften verantwortlich, insbesondere bei der Nutzung von KI-Systemen im Kundenkontakt (z.B. Informationspflichten gegenüber Anrufern, regulatorische Anforderungen). Der Anbieter berät den Kunden nach bestem Wissen, ersetzt jedoch keine Rechts- oder Compliance-Beratung.

Art. 6 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

6.1 Sämtliche vom Kunden eingebrachten Inhalte, Daten, Marken, Systemzugänge und Unterlagen bleiben im ausschliesslichen Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter daran die zur Leistungserbringung erforderlichen Rechte ein.

6.2 Methoden, Frameworks, Vorlagen, Konzepte, Prozessbeschreibungen und generisch einsetzbare Werkzeuge, die der Anbieter unabhängig vom konkreten Auftrag entwickelt hat oder im Rahmen des Auftrags weiterentwickelt, verbleiben im ausschliesslichen Eigentum des Anbieters.

6.3 An den spezifisch für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen (z.B. Konfigurationen, Workflows, kundenspezifische Systemanpassungen) räumt der Anbieter dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck ein. Eine Weiterlizenzierung an Dritte oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

6.4 Das in Art. 6.3 genannte Nutzungsrecht entsteht erst nach vollständiger Zahlung aller ausstehenden Vergütungen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Arbeitsergebnisse ausschliesslich für Abnahme- und Testzwecke bestimmt.

6.5 Soweit in den Arbeitsergebnissen Software oder Komponenten Dritter (einschliesslich Open-Source-Software) enthalten sind, gelten dafür die jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittanbieter. Der Anbieter weist den Kunden auf wesentliche Einschränkungen hin.

Art. 7 Vertraulichkeit und Referenzen

7.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, geheim zu halten und ausschliesslich für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.

7.2 Als vertraulich gelten alle Informationen, die ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind, sowie alle Informationen, die nach ihrer Art oder den Umständen ihrer Übermittlung erkennbar vertraulich sind. Dazu gehören insbesondere Geschäftszahlen, Kundenlisten, technische Konzepte, Systemkonfigurationen und interne Abläufe.

7.3 Nicht als vertraulich gelten Informationen, die (i) zum Zeitpunkt der Bekanntgabe öffentlich zugänglich waren, (ii) ohne Verletzung dieser Pflicht öffentlich zugänglich werden, (iii) der empfangenden Partei nachweislich bereits bekannt waren, oder (iv) aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Pflicht offengelegt werden müssen.

7.4 Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und drei Jahre nach deren Beendigung.

7.5 Der Anbieter darf den Kunden mit dessen vorgängiger schriftlicher Zustimmung als Referenz nennen. Die Nennung beschränkt sich auf den Firmennamen und eine allgemeine Beschreibung der Zusammenarbeit, ohne vertrauliche Details offenzulegen.

Art. 8 Datenschutz

8.1 Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, wird zwischen den Parteien ein separater Auftragsbearbeitungsvertrag (ABV) abgeschlossen, der die datenschutzrechtlichen Pflichten beider Parteien regelt.

8.2 Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung, insbesondere des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz (nDSG) sowie der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), soweit deren Anwendungsbereich eröffnet ist.

Art. 9 Gewährleistung

9.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen und dem anerkannten Stand der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme genügen.

9.2 Mängel sind innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Entdeckung schriftlich und begründet zu rügen. Die Rüge muss den Mangel so beschreiben, dass der Anbieter ihn nachvollziehen und reproduzieren kann.

9.3 Bei berechtigter Mängelrüge hat der Anbieter das Recht, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 30 Tagen unentgeltlich nachzubessern. Schlägt die erste Nachbesserung fehl, setzt der Kunde eine letzte angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist steht dem Kunden ein Recht auf angemessene Minderung der Vergütung zu.

9.4 Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monate nach Ablieferung bzw. Abnahme der Leistung.

9.5 Wartung und laufender Betrieb sind nicht Bestandteil der Gewährleistung und bedürfen einer separaten vertraglichen Vereinbarung.

Art. 10 Haftung

10.1 Der Anbieter haftet für direkte Schäden, die dem Kunden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters verursacht werden, ohne betragliche Begrenzung. Haftungsausschlüsse für Vorsatz sind nach OR Art. 100 unzulässig.

10.2 Die Haftung des Anbieters für einfache (leichte) Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.

10.3 Die Haftung des Anbieters für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden und Schäden aus Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen, unabhängig vom Verschuldensgrad, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.

10.4 Die Gesamthaftung des Anbieters gegenüber dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit einem Einzelvertrag ist der Höhe nach auf die vom Kunden für das betreffende Projekt tatsächlich bezahlten Vergütungen begrenzt. Mehrere Schadensereignisse im Rahmen desselben Projekts werden zusammengezählt.

10.5 KI-generierte Outputs wie Sprachverarbeitungen, Transkriptionen, Zusammenfassungen und Empfehlungen sind technologiebedingt nicht fehlerfrei. Der Kunde ist allein verantwortlich für die inhaltliche Überprüfung und die aus solchen Outputs gezogenen Schlüsse und getroffenen Entscheidungen. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus der unkritischen Übernahme von KI-Outputs entstehen.

10.6 Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Datenverluste oder sonstige Schäden, die auf das Handeln oder Unterlassen von Drittanbietern (z.B. Cloud-Dienste, KI-Plattformen, Telefonieanbieter) zurückzuführen sind, sofern der Anbieter diese mit angemessener Sorgfalt ausgewählt und überwacht hat.

10.7 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Datensicherungen vorzunehmen. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf das Fehlen einer solchen Sicherung zurückzuführen sind.

10.8 Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch drei Jahre nach Erbringung der schadensbegründenden Leistung.

Art. 11 Laufzeit und Kündigung

11.1 Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem Einzelvertrag. Fehlt eine Regelung, gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit.

11.2 Verträge auf unbestimmte Zeit können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden.

11.3 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ausserordentlich und fristlos kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und diese Verletzung trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Behebungsfrist von zehn Werktagen nicht behebt oder die Behebung unmöglich ist.

11.4 Bei Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, werden alle bis zur Beendigung erbrachten Leistungen sowie nicht stornierbare Kosten bei Dritten (z.B. Software-Lizenzen, gebuchte Infrastruktur) dem Kunden in Rechnung gestellt. Bereits bezahlte Vorauszahlungen werden mit offenen Beträgen verrechnet; ein allfälliger Überschuss wird zurückerstattet.

11.5 Nach Beendigung des Vertrags gibt jede Partei der anderen auf Anfrage vertrauliche Unterlagen zurück oder vernichtet sie nachweisbar. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere die Pflicht zur Aufbewahrung von Geschäftsbüchern und Belegen während zehn Jahren (OR Art. 958f).

Art. 12 Höhere Gewalt

12.1 Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder die Unmöglichkeit der Leistungserbringung, die auf Ereignisse zurückzuführen sind, die ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Anbieters liegen. Dazu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Cyberangriffe auf Drittinfrastruktur, flächendeckende Ausfälle von Internetzugängen oder KI-Plattformen sowie staatliche Massnahmen.

12.2 Der Anbieter benachrichtigt den Kunden unverzüglich schriftlich, sobald ein solches Ereignis bekannt wird, und teilt die voraussichtliche Dauer und die Auswirkungen auf die Leistungserbringung mit.

12.3 Dauert das hindernde Ereignis länger als 30 Tage an, steht beiden Parteien ein ausserordentliches Kündigungsrecht ohne gegenseitige Schadensersatzpflicht zu. Bereits erbrachte und abrechenbare Leistungen sind zu vergüten.

Art. 13 Abwerbeverbot

13.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und 12 Monate nach deren Beendigung keine Personen, die für den Anbieter tätig sind oder waren und dem Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt geworden sind, direkt oder mittelbar abzuwerben, einzustellen oder in vergleichbarer Funktion zu beauftragen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters.

13.2 Bei Verletzung dieser Verpflichtung hat der Kunde dem Anbieter eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 20'000 pro Verletzungsfall zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden nachgewiesenen Schadens bleibt vorbehalten.

Art. 14 Schlussbestimmungen

14.1 Anwendbares Recht. Diese AGB und alle darauf basierenden Verträge unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

14.2 Gerichtsstand. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder auf ihnen basierenden Verträgen ist ausschliesslicher Gerichtsstand Winterthur, Kanton Zürich, Schweiz. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände.

14.3 Vertragssprache. Diese AGB sind auf Deutsch verfasst. Bei allfälligen Übersetzungen ist die deutschsprachige Fassung massgebend.

14.4 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

14.5 Änderungen. Der Anbieter kann diese AGB für bestehende laufende Verträge mit einer Vorankündigungsfrist von 30 Tagen anpassen. Nutzt der Kunde die Leistungen nach Ablauf der Frist weiter, gilt dies als Zustimmung zu den geänderten AGB. Bei wesentlichen nachteiligen Änderungen steht dem Kunden ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu.

14.6 Abtretungsverbot. Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei weder abgetreten noch übertragen oder verpfändet werden.

14.7 Gesamtvertrag. Diese AGB bilden zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung sowie gegebenenfalls dem Auftragsbearbeitungsvertrag (ABV) die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien. Sie ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Absprachen zum selben Gegenstand.

14.8 Aufbewahrungspflichten. Beide Parteien sind sich bewusst, dass für geschäftsrelevante Unterlagen gesetzliche Aufbewahrungspflichten gelten (OR Art. 958f: 10 Jahre für Geschäftsbücher und Buchungsbelege). Diese Pflichten bestehen unabhängig von der Vertragsbeendigung.